Allgemeine Geschäftsbedingungen Mumme & Partner

Teil 1: Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit zum Seminar und Coachingteil

1. Vertragsschluss

Inhouse Veranstaltungen: Auf der Grundlage eines befristeten, schriftlichen und verbindlichen Angebots von Mumme & Partner können Sie uns formlos schriftlich auch per E-Mail beauftragen. Zu Ihrer Information folgt der Auftragserteilung unsere schriftliche Auftragsbestätigung.

Offene Seminare: Die Anmeldung für einen Einzelplatz in einem unserer offenen Seminare kann ebenfalls formlos schriftlich oder auch per E-Mail erfolgen. Sie wird durch eine schriftliche Bestätigung für beide Seiten verbindlich. Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel beschränkt. Sollte das Seminar ausgebucht sein, melden wir uns umgehend. Drei Wochen vor Seminarbeginn geht Ihnen eine Einladung mit der Rechnung zu.

2. Leistungen

Mumme & Partner erbringt seine Dienstleistungen durch die Inhaber, Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel werden auf Grundlage des Angebots von Mumme & Partner in den jeweiligen Verträgen festgelegt.

3. Änderungsvorbehalt

In aller Regel werden die Leistungen unter den bestätigten Rahmenbedingungen stattfinden. Wir müssen uns in zumutbaren Ausnahmefällen wie z.B. Erkrankung des Trainers/Beraters jedoch das Recht vorbehalten, einen anderen Trainer / Berater einzusetzen bzw. die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Daraus ergeben sich keine weiteren Ansprüche gegen Mumme & Partner. Sollte zwischen den Parteien innerhalb einer angemessenen Zeit kein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen.

Sagt der Auftraggeber den Termin ab, so gilt folgendes: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und uns vorgelegt werden. Die Stornokosten entnehmen Sie Ziffer 4. Zusätzlich gilt für unser offenes Seminarangebot, dass wir uns das Recht vorbehalten, Seminarinhalte in zumutbarem Umfang aufgrund von technischer oder fachlicher Aktualisierung anzupassen, den Veranstaltungsort zu ändern oder Seminare aus wichtigen Gründen abzusagen, wenn z.B. eine zu geringe Teilnehmerzahl eine Durchführung nicht erlaubt oder der Trainer erkrankt. Kann der Teilnehmer aufgrund der Änderungen wie Stornierung, Terminverschiebung oder einem unzumutbaren Ortswechsel nicht an der gebuchten Maßnahme teilnehmen, haben Sie die Möglichkeit, kostenlos auf einen neuen Termin umzubuchen. Wenn dies nicht möglich ist, werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet. Weitere Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, solang nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Mumme & Partner vorliegen.

4. Rücktritt oder Stornierungen durch den Auftragnehmer bzw. Teilnehmer

4.1 Rücktritt, Stornierung von vertraglich beauftragten Trainings / Coachings & Workshops.

Außer Haus, in Unternehmen oder auf Messen.

ab Auftragserteilung 50 % des Betrages zzgl. MwSt.
Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Betrages zzgl. MwSt.
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Betrages zzgl. MwSt.
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Betrages zzgl. MwSt.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des vereinbarten Betrages zzgl. MwSt.

Sind Vorbereitungszeiten schriftlich fixiert und bereits getätigt, ist dieser Betrag zu 100 % bei Stornierung unabhängig von den Stornierungszeiten fällig und wird somit auch nicht erstattet, gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

4.2 Eine Stornierung/Umbuchung eines offenen Seminars

Bis zu 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme kostenlos möglich.

Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70% der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.

Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an. Keinerlei Kosten entstehen, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer in das Seminar entsenden.

5. Preise

Es gelten die Preise, die im schriftlichen Angebot von Mumme & Partner, im aktuellen Werbematerial bzw. nach gegenseitiger Vereinbarung in der Auftragsbestätigung genannt sind. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., es sei denn, die MwSt. ist ausdrücklich im ausgewiesenen Preis enthalten oder der Ort der Leistungserbringung befindet sich im Ausland. Eine nur zeitweise Teilnahme bzw. nicht besuchte Seminartage berechtigen weder zur Minderung der vereinbarten Vergütung noch zur Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung. Ihre sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme, ins besonders die Fahrt- und Übernachtungskosten, sind von Ihnen zu tragen.

6. Urheberrecht

6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von Mumme & Partner ® nicht gestattet.

6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei Mumme & Partner ®. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Mumme & Partner ® zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.

6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

6.4 Die Anwesenheit eines Mitbewerbers von Mumme & Partner® beim Training und Coaching ist ausgeschlossen. Das gilt auch wenn dieser auf Einladung des Auftraggebers zugegen ist. Selbst wenn dieser für den Auftraggeber haupt- oder nebenberuflich / interimsmaßig tätig ist. Als Folge der Missachtung behält sich Mumme & Partner® das Recht vor Umgehend das Training oder Coaching abzubrechen ohne dem Auftraggeber gegenüber Schadensersatz pflichtig zu werden.

7. Rechte

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Mumme & Partner an den von ihm erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten, etc.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Mumme & Partner. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Mumme & Partner verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemeinen veröffentlichten Vorgänge im Sinne des Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten. Mumme & Partner ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

8. Datenschutz

8.1 Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

8.2 Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetz behandelt.

8.3 Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von Mumme & Partner®  genutzt werden können.

9. Haftung

Mumme & Partner haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für nicht realisierte Gewinne und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist. Wir haften also vollumfänglich für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, solche aus anfänglichen Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit. Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten auch für unsere Mitarbeiter ebenso wie die von und zur Vertragserfüllung beschäftigten freien Mitarbeiter.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, der Sitz der Mumme & Partner Unternehmensberatung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mumme & Partner
Birkenwaldstraße 93
70191 Stuttgart

www.mumme-partner.de

Teil 2: Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit im Werkvertrag

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatungen“ sind integrierender Bestandteil von Werk- oder Dienstleistungsverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Die Mumme & Partner Unternehmensberatung ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes und förderliches Arbeiten gewährleistet.

1. Geltungsbereich und Umfang im Allgemeinen

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.

(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet sich dieser gegenseitig nur, in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung im angegebenen Umfang.

2. Umfang des Beratungsauftrages

Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Mumme & Partner Unternehmensberatung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und Mumme & Partner von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

4. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

Die Mumme & Partner Unternehmensberatung ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Mumme & Partner Unternehmensberatung zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

5. Haftung

Die Berater der Mumme & Partner Unternehmensberatung handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Beratung haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch 24 Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

6. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Berater der Mumme & Partner Unternehmensberatung, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Mumme & Partner Unternehmensberatung gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

7. Honorar

Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen Richtlinien.

8. Angebot und Vertragsabschluss

Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen Richtlinien.

9. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

10. Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Mumme & Partner Unternehmensberatung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Mumme & Partner Unternehmensberatung zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

11. Zahlungsbedingungen

Die gestellten Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach Erhalt ohne Abzug sofort zahlbar. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Mumme & Partner Unternehmensberatung berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Sofern die Fälligkeit einer Rechnung aus Sicht von Mumme & Partner überschritten wird, schuldet Mumme & Partner nicht mehr die neben der Hauptleistung (auch gewohnheitsmäßig) geschuldeten schriftlich zugesagten Leistungen.

Sollte sich die Fertigstellung kundenbedingt (verzögerte Abnahmen, Terminverschiebung, Terminmangel, späterer Umsetzung gewünscht) verspäten, so ist die Mumme & Partner Unternehmensberatung berechtigt, die Kosten so abzurechnen, als ob die Fertigstellung ohne die Verzögerungen hätte erfolgen können, auch wenn die Leistung zu diesem Zeitpunkt – der Verzögerung verschuldet – noch nicht fertig gestellt oder vollständig erbracht werden konnte.

Verzögert sich die Fertigstellung kundenbedingt um mehr als 6 Wochen, so ist die Mumme & Partner Unternehmensberatung berechtigt, die Erfüllung der verzögerten Leistung ganz oder teilweise abzulehnen oder die Kosten für die Fertigstellung neu zu berechnen. Dies erstreckt sich auch auf Leistungen, deren Erfüllung die Erfüllung der kundenseitig verzögerten Leistung voraussetzen.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Mumme & Partner Unternehmensberatung behält sich das Eigentum an den gelieferten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor.

Teil 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen von digitalen Produkten und Leistungen, Individualsoftware und Schnittstellen

1. Geltungsbereich

1.1 Als digitale Produkte und Leistungen (nachfolgend „digitale Produkte“ oder „Software“​ genannt) gelten alle Leistungen, deren Ergebnis ein digitales Produkt zur Folge hat z.B. die Entwicklung von Webseiten, Onlineshops, Software und Schnittstellen.

1.2 Bei digitalen Produkten gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Teil 2: Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit im Werkvertrag“ (nachfolgend „Teil 2“ genannt), sowie die folgenden Bedingungen. Stehen nachfolgende Bedingungen, Bedingungen aus Teil 2 entgegen oder sind abweichend, so gelten nachfolgende Bedingungen vorrangig.

2. Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und Kennzeichnungsrechte

2.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das einfache, nicht ausschließliche, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland​ beschränkte​ und nicht an Dritte übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen ein. Der Auftraggeber ist darauf beschränkt, eine einzige Kopie der Software auf einem unter seiner Kontrolle stehenden Server zu nutzen. Diese darf weder ganz noch teilweise kopiert, vervielfältigt, veräußert oder weitergegeben werden. Die Nutzung der Software ist, ohne gesonderte Einwilligung von Mumme & Partner in Textform, auf eine einzige Domain beschränkt, auch dann, wenn die Software selbst die Möglichkeit zur Nutzung unter mehreren Domains bietet (z.B. WordPress, Shopware Subshops, etc.)​. Ein Einsatz in i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Auftraggeber sonst unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist ohne gesonderte Einwilligung von Mumme & Partner in Textform nicht gestattet.​

2.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.

2.3 Mumme & Partner ist, ohne gesonderte Einwilligung in Textform, nicht zur Herausgabe des Quellcodes verpflichtet. Quellcode, der dem Auftraggeber bekannt wird, ist vollumfänglich geheim zu halten und darf weder ganz oder in Teilen verändert, kopiert, veröffentlicht, für eigene oder fremde Zwecke oder in anderer Weise verwendet, weiterverwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Hierzu zählt auch die Ausgabe des Quellcodes auf einen Drucker.

2.4 Der Auftraggeber darf eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Der in Sicherungskopien enthaltene Quellcode ist gemäß Punkt 2.3 vollumfänglich geheim zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Originaldateien und die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, z.B. Zugangsdaten zu Server, Provider, Internetshops, Administrationsbereiche. Der Auftraggeber sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Auftragnehmers zur Verfügung steht. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung, insbesondere vor Installation der Software, Updates und Softwareerweiterungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung.

4. Abnahme

4.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung oder des Werks verpflichtet, sofern das Ergebnis den vertraglichen Anforderungen entspricht. Beide Parteien streben eine zügige Abnahme an.

4.2 Während der Herstellungsphase ist Mumme & Partner berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Auftrags zur Teilabnahme bereitzustellen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

4.3 Die Meldung der Bereitstellung verbunden mit der Bitte um Abnahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail.

4.4 Sofern bei der Abnahme Mängel aufgetretenen, werden diese vollständig und ausreichend dokumentiert. Jeder im Abnahmetest festgestellte Mangel ist vom Auftraggeber so zu dokumentieren, dass er für die Mängelbeseitigung nachvollzogen werden kann. Im Abnahmeprotokoll wird die Endabnahme bestätigt bzw. die noch zu leistenden Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festgehalten. Erst nach Mängelbeseitigung, deren Überprüfung und Abnahme sind die Leistungen bzw. das Werk abgenommen.

4.5. Die Leistung gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber diese vier Wochen in Gebrauch genommen hat. Die Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt automatisch spätestens 14 Tage nach Bereitstellung zur Abnahme, wenn keine Mängel festgestellt oder diese Mumme & Partner nicht bekannt gegeben werden. Mumme & Partner wird auf die Abnahmefiktion aufgrund des Verhaltens des Kunden gesondert hinweisen.

4.6. Mängel werden schriftlich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftragnehmers als auch an die Geschäftsführung des Auftragnehmers gemeldet. Selbiges Vorgehen gilt auch für die weitere Korrespondenz bezüglich der Mängelbeseitigung. Die Nachweispflicht bezüglich der Anmeldung von Mängeln oder der etwaigen Korrespondenz hierzu obliegt dem Kunden.

5. Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer leistet bei erheblichen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.

5.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Fertigstellung der Software. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, bei arglistigen Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln im Sinne des § 435 BGB sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.3 Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sobald der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der Plattform oder am Quellcode vorgenommen hat. Nachrangig gelten die kaufvertraglichen Regelungen des BGB.

6. Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie darüber hinaus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen des Auftragnehmers bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

6.2 Für vom Auftragnehmer nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

6.3 Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Kunden verursacht worden sind.

6.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

6.5 Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Auftraggeber verantwortlich.

7. Rechtswahl

7.1 Die Vertragspartner vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, der Sitz der Mumme & Partner Unternehmensberatung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mumme & Partner
Peter M. Mumme
Birkenwaldstraße 93
70191 Stuttgart

www.mumme-partner.de